Herzlich willkommen am Lindenhof in Hammerbach.

Damit ein reibungsloser Aufenthalt ermöglicht wird, weisen wir auf unsere Hausordnung und Hofordnung sowie auf wichtige Regeln hin. Durch das Betreten des Geländes erkennt der Besucher die nachfolgende Hof- und Hausordnung verbindlich an.

Allgemeine Bestimmungen

      • Der Hof befindet sich auf Privatgelände. Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen dienen dazu, allen Gästen einen großartigen Tag ohne Sorgen zu bereiten.

      • Die Regeln wurden nach den Grundsätzen der Höflichkeit, der Sicherheit sowie des Respekts gegenüber anderen Personen, Tieren und der Umgebung erstellt.

      • Jeder Besucher soll die Hofordnung kennen und beachten. Die Hofordnung ist am Eingang des Hofes sowie auf der Website verfügbar. Jeder Besucher, der den Hof betritt, ungeachtet der Art der Eintrittskarte, stimmt der Hofordnung bedingungslos zu.

      • Die Geschäftsleitung ist berechtigt, jedem Besucher, der eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Anwesenden darstellt, den Zugang zum Hof zu untersagen, zum Beispiel bei Trunkenheit oder Verstößen gegen die Ordnung.

      • Bei Verstößen gegen diese Hofordnung wird der Besucher aufgefordert, den Hof zu verlassen. In diesem Fall wird die Eintrittskarte nicht zurückerstattet. Bei wiederholten Verstößen kann der Zugang zum Hof dauerhaft verweigert werden.

    1. Parken

    Besucher parken kostenlos auf den gekennzeichneten Parkflächen.

    Auf den Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung. Auf dem gesamten Gelände ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

    Wird ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt und dadurch der Verkehr behindert, ist der Lindenhof berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Halters abschleppen zu lassen. Das Parken im Dorf oder in Nebenstraßen ist nicht erlaubt.

    Mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz des Lindenhofes wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet. Die Parkplatzflächen werden nicht überwacht. Bitte achten Sie darauf, dass während des Hofbesuchs alle Türen und Fenster verschlossen sind und keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen bleiben.

    Tiere dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden!

    Die Parkplätze dürfen nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Das Haupttor schließt um 18.30 Uhr.

     

    2. Eintrittsberechtigung

    Das Gelände des Lindenhofes darf nur nach Zahlung des Eintritts betreten werden.

    Es ist ausschließlich Barzahlung möglich, kein EC-Zahlungsverkehr vorhanden. Auch bei Wetterumschwung ist keine Erstattung möglich.

    Sollte der Hof wetterbedingt geschlossen bleiben, informieren wir darüber auf unserem Anrufbeantworter.

    Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Geländes. Wird der Hof nur kurzzeitig verlassen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter am Eingang. Dort wird ein Wiedereinlassstempel ausgegeben.

    Ohne Stempel ist ein Wiedereinlass nicht möglich.

    Die Berechtigung zum Aufenthalt gilt ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen Öffnungszeiten.

     

    3. Besucherkontrollen

    Jeder Besucher, der den Lindenhof betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich bereit, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch Mitarbeiter des Lindenhofes zu unterziehen. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei fehlender Kooperation wird der Besucher vom Hof verwiesen.

    Zur Sicherheit der Besucher kann auf Anweisung der Mitarbeiter der Inhalt von Taschen und mitgebrachten Gegenständen kontrolliert werden.

    Besuchern, die einer Kontrolle nicht zustimmen, kann der Zutritt verweigert werden.

     

    4. Sicherheitsbestimmungen

    4.1 Allgemeines Verhalten und Anweisungen

    Den Anordnungen der Mitarbeiter des Lindenhofes ist stets Folge zu leisten. Hinweisschilder an Spielplätzen und Spielgeräten sind zu beachten.

    Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störungen der öffentlichen Ordnung, Fehlverhalten, Störungen anderer Besucher oder des Hofbetriebs sowie verbale oder körperliche Gewalt führen umgehend zum Hofverweis oder zur Anzeige.

    4.2 Spielplätze und Spielgeräte

    Alle Spielplätze und Spielgeräte werden auf eigene Gefahr benutzt.

    Bollerwagen und Kinderwagen dürfen nicht in der Nähe von Spielgeräten abgestellt werden.

    Bewegliche Spielgeräte wie Hüpfburgen, Schaukeln oder Wippen sind nur bis zu einem Gewicht von 80 kg pro Person zugelassen. Kinderfahrzeuge sind bis 30 kg zugelassen.

    4.3 Verbotene Gegenstände und Aktivitäten

    Das Mitnehmen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Schusswaffen, Messern, Ketten oder Schlagringen ist untersagt.

    Das Tragen von Masken sowie die Verhüllung des Gesichts ist nicht erlaubt.

    Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Gasflaschen, Wasserpfeifen, Flüssiganzündern, Wasserkochern, Gasgeräten, Selbstkochern oder Samowars sowie Metallgefäßen aller Art verboten.

    Drohnen oder ferngesteuerte Geräte dürfen nicht mitgebracht werden.

    Eigene Spielgeräte oder Kinderfahrzeuge wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller oder Laufräder dürfen nicht mitgebracht werden. Aus gesundheitlichen Gründen ist nach vorheriger schriftlicher Absprache das Mitnehmen von Beförderungsmitteln erlaubt.

    Das Mitbringen von Musikboxen sowie mutwilliges Lärmen ist verboten. Gegenstände, die die Ruhe stören, wie Hupen, Musikinstrumente oder Pfeifen, dürfen nicht mitgebracht werden.

    4.4 Brandschutz und Rauchen

    Die Brandschutzvorschriften und Kennzeichnungen sind unbedingt zu beachten.

    Das Rauchen ist auf der gesamten Hof- und Parkplatzfläche nicht gestattet. Rauchen ist ausschließlich an der Raucherstation erlaubt.

    Gäste, die außerhalb der Raucherstation rauchen, müssen eine Geldstrafe von 10,- € zahlen und können von der Anlage verwiesen werden.

    4.5 Gelände, Kleidung und Tiere

    Das Betreten abgesperrter Bereiche oder Räume sowie das Schwimmen in Gewässern ist nicht erlaubt.

    Die Wege und Flächen des Hofes sind naturbelassen. Unebenheiten, zum Beispiel durch Kaninchengruben, sind möglich. Diese Gefahren sind zu beachten.

    Alle Besucher sind verpflichtet, sich angemessen zu kleiden und während des Besuches vollständige Kleidung und Schuhe zu tragen. Ausnahmen gelten nur an ausdrücklich ausgewiesenen Spielgeräten oder Flächen. Schäden an Kleidung werden nicht erstattet.

    Hunde sind an der Leine willkommen. Der Betreiber behält sich bei Auffälligkeiten einen Platzverweis vor.

    4.6 Alkohol, Drogen und Haftung

    Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können ohne Ausgleich vom Hof verwiesen werden.

    Der Besitz von Drogen und hochprozentigem Alkohol ist strengstens untersagt.

    Der Lindenhof haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von Eigentum der Besucher.

    4.7 Speisen, Getränke und Dekoration

    Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist erlaubt. Es wird eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben. Wird der Platz sauber hinterlassen, werden 5,- € zurückerstattet.

    Bei Verschmutzung oder Beschädigung werden Reinigung oder Reparatur dem Gast in Rechnung gestellt.

    Das Mitbringen oder Anliefern von Speisen durch Lieferdienste ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Lieferungen wie zum Beispiel Pizza oder vergleichbare Speisen.

    Dekomaterial darf nur aufgehängt werden, wenn es anschließend restlos entfernt wird. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

    Das Mitbringen von Wasserbomben ist nicht erlaubt.

    Reste von zum Beispiel Pinjatas müssen vollständig beseitigt werden.

    4.8 Tiere

    Das Füttern der Hoftiere ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bilden die hofeigenen Futterautomaten.

    Werden Tiere gequält oder nicht artgerecht behandelt, wird der Besucher sofort vom Hof verwiesen.

    4.9 Wetter

    Im Sommer ist mit plötzlichen Gewittern zu rechnen. Bei starkem Gewitter ist die Anlage rechtzeitig zu verlassen. Eine Erstattung des Eintritts erfolgt nicht.

     

    5. Hygienische Anlagen

    Auf dem Hof befinden sich Toiletten. Es ist nicht erlaubt, die Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zu verrichten.

    Die Versorgung von Kindern hat ausschließlich in den dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Bereichen zu erfolgen.

    Es ist nicht erlaubt, Gegenstände jeglicher Art in die Toiletten zu werfen. Damenbinden, Windeln und Windeltücher sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.

    Das Rauchen sowie das Benutzen von E-Zigaretten ist in den Toiletten und Toilettengebäuden nicht erlaubt.

     

    6. Aufsichtspflicht

    Eltern und Begleitpersonen sind verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht sorgfältig nachzukommen. Sie tragen die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.

    Eltern werden nicht von der Aufsichtspflicht entbunden.

    Kinder unter 15 Jahren dürfen den Hof nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten.

     

    7. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

    Der Lindenhof wird zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter, sowie dem Schutz der Spielgeräte und Einrichtungen videoüberwacht.

    7.1 Verantwortliche Stelle

    Roland Breun / Lindenhof

    Dahlienstr. 5

    91074 Herzogenaurach

    09132/737728

    lindenhof-erlebnishof@web.de

    7.2 Zweck der Videoüberwachung

    Schutz von Personen und Tieren, Schutz von Gebäuden, Anlagen und Eigentum, Verhinderung und Aufklärung von Diebstahl und Sachebeschädigung, Sicherstellung des sicheren Betbriebsablaufs, Dokumentation sicherheitsrelevanter Ereignisse.

    7.3 Rechtsgrundlage

    Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO ( berechtigtes Interesse)

    7.4 Berechtigte Interessen

    Die Überwachung dient dem Schutz von Besuchern, Mitarbeitenden, Tieren und Sachwerten.

    Sie hilft Straftaten zu verhindern und sicherheitsrelevante Ereignisse aufzuklären.

    7.5 Speicherdauer

    Die Aufzeichnungen werden für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und automatisch gelöscht.

    7.6 Empfänger der Daten

    Polizei und Ermittlungsbehörden, Versicherungen (falls relevant), intern befugte Personen

    7.7 Übermittlung in Drittländer

    Keine Übermittlung außerhalb der EU, sofern nicht technisch notwendig

    7.8 Rechte der betroffenen Personen

    Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde

    7.9 Bereitstellung der Daten

    Durch Betreten des überwachten Bereichs werden die Daten bereitgestellt.

    7.10 Automatisierte Entscheidungsfindung

    Keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling

    Regelmäßig machen Mitarbeiter Kontrollgänge, gegebenenfalls werden Beweisfotos gemacht.

    Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Aufnahmen für private Zwecke sind erlaubt und erwünscht.

     

    8. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

    Werbung sowie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen auf dem Hofgelände oder den Hofflächen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.

     

    9. Schadensmeldung

    Alle Einrichtungen des Hofes werden sorgfältig überwacht und gepflegt. Sollten Besucher ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, ist der Schaden vor Verlassen des Hofgeländes am Haupteingang zu melden.

    Besteht die Möglichkeit, dass aus einem Vorfall zu einem späteren Zeitpunkt ein Schaden entsteht, ist dies ebenfalls zu melden.

    Bei Schäden, die durch Besucher verursacht werden, ist der entstandene Schaden zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder.

     

    10. Hausrecht

    Der Lindenhof ist berechtigt, Personen, die gegen die Hof- und Hausordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich vom Gelände zu verweisen.

    Stand 01.2026