Herzlich willkommen am Lindenhof in Hammerbach, Damit ein reibungsloser Aufenthalt ermöglich wird, weisen wir auf unserem Bauernhof, auf unsere Hausordnung und auf wichtige Regeln hin. Durch das Betreten des Geländes erkennt der Besucher die nachfolgende Hof- und Hausordnung verbindlich an.
Allgemeine Bestimmungen
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- Der Hof befindet sich auf Privatgelände. Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen
sind dazu bestimmt, allen Gästen einen großartigen Tag ohne Sorgen zu bereiten.
- Der Hof befindet sich auf Privatgelände. Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen
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- Die Regeln wurden nach den Grundsätzen der Höflichkeit, der Sicherheit, des Respekts
gegenüber Anderen sowie der Umgebung erstellt.
- Die Regeln wurden nach den Grundsätzen der Höflichkeit, der Sicherheit, des Respekts
-
- Jeder Besucher soll die Hofordnung kennen und diese beachten. Die Hofordnung ist am
Eingang des Hofes sowie auf der Website verfügbar. Jeder Besucher, der den Hof betritt
(ungeachtet der Art der Eintrittskarte), stimmt der Hofordnung bedingungslos zu.
- Jeder Besucher soll die Hofordnung kennen und diese beachten. Die Hofordnung ist am
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- Die Geschäftsleitung ist berechtigt, um jeden Besucher, der eine Gefahr für die
Sicherheit und die Gesundheit der Anwesenden darstellt, den Zugang zum Hof zu
untersagen (Trunkenheit, Verstöße gegen die Ordnung usw.). Bei Verstößen gegen diese
Hofordnung wird man aufgefordert, den Hof zu verlassen. In diesem Fall wird die
Eintrittskarte nicht zurückerstattet. Bei wiederholten Verstößen kann der Zugang zum Hof
endgültig verweigert werden.
- Die Geschäftsleitung ist berechtigt, um jeden Besucher, der eine Gefahr für die
1. Parken
Besucher parken auf den gekennzeichneten Parkflächen kostenlos.
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung
(StVO). Auf dem gesamten Gelände bitte Schritt fahren.
Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert
wird, sieht sich der Lindenhof gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko
abschleppen zu lassen. Das Parken im Dorf oder Nebenstraßen ist nicht erlaubt.
Mit dem Abstellen Ihres Fahrzeuges auf dem Lindenhof Parkplatz wird kein Verwahrungsoder Bewachungsverhältnis begründet. Die Parkplatzfläche wird seitens des Lindenhofes nicht überwacht. Bitte achten Sie daher darauf, dass während dem Hofbesuches alle
Türen und Fenster verschlossen sind und keine Wertgegenstände sichtbar liegenbleiben.
Auch dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Die Parkplätze dürfen nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Das Haupttor
schließt um 18.30 Uhr.
2. Eintrittsberechtigung
Das Gelände vom Lindenhof darf nach Zahlung des Eintrittes betreten werden.
(nur Barzahlung, KEIN EC vorhanden). Auch bei Wetter Umschwung ist keine Erstattung
möglich!
Sollte der Hof aufgrund des Wetters geschlossen bleiben, informieren wir darüber auf
unserem Anrufbeantworter.
Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Geländes. Sollte der Hof nur kurz
verlassen werden, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter am Eingang, die dann
einen Wiedereinlassstempel ausgeben. Ohne den Stempel ist ein Wiedereinlass nicht
möglich.
Die Berechtigung zum Aufenthalt gilt nur in den vor Ort ausgewiesenen Öffnungszeiten.
3. Besucherkontrollen
Jeder Besucher, der den Lindenhof betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich bereit, sich
freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch die Mitarbeiter des Lindenhofes zu unterziehen.
Dabei ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Bei fehlender Kooperation
wird der Besucher des Hofes verwiesen.
Zur Sicherheit der Besucher, muss auf Anweisung der Mitarbeiter, Tascheninhalte und
mitgebrachte Gegenstände vorgezeigt werden.
Besucher, die einer Kontrolle nicht zustimmen, darf der Zutritt verwehrt werden.
4. Sicherheitsbestimmungen
Den Anordnungen der Mitarbeiter des Lindenhofes ist stets Folge zu leisten. Zudem sind
Hinweisschilder an den einzelnen Spielplätzen und -geräten zu beachten. Alle Spielplätze
und -geräte werden auf eigene Gefahr benutzt. Bollerwagen und Kinderwagen dürfen nicht
in der Nähe von Spielgeräten abgestellt werden. Alle beweglichen Spielgeräte, wie
Hüpfburgen, Schaukeln, Wippen etc. sind nur bis 80 kg je Person zugelassen bzw.
Kinderfahrzeuge bis 30kg. Alle Besucher sind angehalten sich korrekt und angemessen zu
verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, Fehlverhalten, Störungen anderer Besucher
oder des Hofbetriebs, verbale und körperliche Gewalt führen umgehend zum Hofverweis
oder Erstattung einer Anzeige.
Das Mitnehmen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (wie z.B. Schusswaffen,
Messern, Ketten, Schlagringen) ist auf dem Hofgelände nicht gestattet. Das Tragen von
Masken, sowie die Verhüllung des Gesichtes ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist
die Mitnahme von Gasflaschen, Wasserpfeifen, Flüssiganzünder, Wasserkocher,
Gasgeräte und Selbstkocher/Samowars und Metallgefäße aller Art verboten.
Der Besucher darf keine Drohnen oder ferngesteuerte Geräte mitnehmen.
Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen keine eigenen Spielgeräte oder
Kinderfahrzeuge wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller oder Laufräder nicht mitgebracht
werden. Aus gesundheitlichen Gründen ist nach vorheriger schriftlicher Absprache, das
Mitnehmen von Beförderungsmitteln erlaubt.
Das Mitbringen von Musikboxen, sowie mutwilliges Lärmen ist verboten. Gegenstände,
welche die Ruhe stören (z.B. Hupen, Musikinstrumente, Pfeiffen etc.) dürfen nicht
mitgebracht werden.
Die Brandschutzvorschriften und Kennzeichnungen sind unbedingt zu beachten.
Das Rauchen ist auf der gesamten Hof- und Parkplatzfläche nicht gestattet.
Das Betreten von abgesperrten Plätzen oder Räumen, sowie das Schwimmen in den
Gewässern ist nicht erlaubt. Die Flächen und Wege am Hof sind naturbelassen, sodass
es, z.B. durch Kaninchengruben, zu Unebenheiten führen kann. Bitte beachten Sie diese
Gefahren.
Alle Besucher sind verpflichtet sich angemessen zu kleiden. Die Besucher sind
verpflichtet, während des Besuches vollständige Kleidung und Schuhe zu tragen. Dies gilt
nicht an ausgewiesenen Spielgeräten und -flächen. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder.
Schäden an Kleidung werden nicht erstattet.
Hunde sind an der Leine willkommen, jedoch räumt der Betreiber bei Auffälligkeiten einen
Platzverweis ein. Der Ponybetrieb darf auf keinen Fall gefährdet werden.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Ausgleich von dem
Hof verwiesen werden. Der Besitz von Drogen und hochprozentigem Alkohol ist
strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur an der Raucherstation erlaubt. Gäste, die
nicht an der Rauchstation rauchen, müssen eine Geldstrafe von 10,-€ zahlen und können
von der Anlage verwiesen werden.
Der Lindenhof haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Besuchers.
Das Mitbringen von Speien und Getränken ist erlaubt. Es wird eine Gebühr in Höhe von
10,-€ erhoben. Sollte sich der Besucher nicht an die Regeln halten, wird die Gebühr
einbehalten. Wird der Platz sauber hinterlassen gibt es 5,-€ zurück. Bei Verschmutzung/
Beschädigung wird die Reinigung/ Reperratur dem Gast in Rechnung gestellt.
Dekomaterial darf nur aufgehängt werden, sofern es den Ponybetrieb nicht gefährdet. Den
Anweisungen des Personals ist folge zu leisten.
Das Mitbringen von Wasserbomben ist nicht erlaubt.
Die Reste von z.B. Pinjatas müssen rückstandslos aufgehoben werden.
Das Füttern der Hoftiere ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme bieten die Hof
eigenen Futterautomaten. Sollten Tiere durch den Besucher gequält oder nicht artgerecht
behandelt werden, wird der Besucher sofort vom Hof verwiesen.
Im Sommer ist mit plötzlichen Gewittern zu rechnen. Bitte verlassen Sie rechtzeitig bei
starken Gewitter die Anlage. Eine Erstattung des Eintritts ist in diesem Fall nicht gegeben.
5. Ponybetrieb
Das Ponyreiten soll den Kindern, Erwachsenen und den Ponys Spaß und Freude bereiten!
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- Reitende Kinder müssen mindestens 3 Jahre alt und 1 Meter groß sein. ( Max. 35kg!)
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- Kinder mit Beeinträchtigung dürfen aus Versicherungstechnischen Gründen nicht reiten.
(z.B. motorische Handycaps, Verband/Gips an Hand o. Fuß…)
- Kinder mit Beeinträchtigung dürfen aus Versicherungstechnischen Gründen nicht reiten.
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- Schwangere dürfen aus Sicherheitsgründen kein Pony führen
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- Wer unsicher ist, kann und darf kein Pony führen
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte aus irgendeinem
Grund das Ponyreiten beendet oder abgebrochen werden, so besteht kein Recht auf
Erstattung der Reitkosten.
Ponyreiten Ablauf:
Es ist abzuwarten, bis ein Pony vom Anbindeplatz oder nach einem Rundgang ohne Reiter
vor den Aufstieg gebracht wurde. Erst dann darf das Pony von nur einem Kind bestiegen
werden.
Immer auf der linken Seite des Ponys auf- bzw. absteigen.
Ein Erwachsener und nicht ein Kind übernimmt mit voller Verantwortung das Pony mit dem
reitendem Kind und nutzt den Ponyrundweg für die Führung.
Es gilt absolutes HANDYVERBOT für die führende Person!
Das Pony läuft immer rechts und wird von der linken Seite aus geführt.
Bitte beachten Sie, dass die Ponys auf dem Rundweg nicht gefüttert werden und auch
kein Gras fressen, da der Ablauf sonst wesentlich gestört wird.
Nicht mit den Ponys rennen, oder sonstigen Quatsch machen, da sonst Unfallgefahr
besteht.
Auch das Auflaufen vorausgehender Ponys ist unbedingt zu vermeiden.
Bitte die Kinder erst am Ziel vor dem Anbindeplatz absteigen lassen. Ein Reiterwechsel
auf dem Ponyrundweg ist aus Versicherungsgründen nicht gestattet.
Es muss ein Reit- oder Fahrradhelm benutzen werden!!
Den Anweisungen des Personals ist IMMER folge zu leisten. Ponys sind LEBEWESEN!
6. Hygienische Anlagen
Auf dem Hof befinden sich Toiletten. Es ist nicht erlaubt, seine Notdurft in den Bereichen,
die hierfür nicht vorgesehen sind, zu verrichten.
Die Versorgung von Kindern muss in dem dafür vorgesehenen und deutlich
gekennzeichnetem Bereich erfolgen.
Es ist nicht erlaubt, Gegenstände jeglicher Art in die Toiletten zu werfen. Damenbinden,
Windeln, Windeltücher und dergleichen sind in die entsprechenden Abfallbehälter zu
entsorgen.
Das Rauchen in den Toiletten und Toilettengebäuden ist nicht erlaubt. Auch das Rauchen
einer E- Zigarette ist in diesen Anlagen nicht erlaubt.
7. Aufsichtspflicht
Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht
sorgfältig wahrzunehmen haben. Sie tragen die Verantwortung für alle Schäden, die durch
die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht
vor Ort anwesend ist. Eltern werden nicht von der Aufsichtspflicht entbunden!!!
Kinder unter 10 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer Aufsichtsperson gestattet.
8. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen
Der Lindenhof wird zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter, sowie dem Schutz der
Spielgeräte und Einrichtungen videoüberwacht.
Regelmäßig machen Mitarbeiter Kontrollgänge, ggf werden Beweisfotos gemacht.
Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung gestattet. Aufnahmen für private Zwecke sind hingegen erlaubt
und erwünscht.
9. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Hofgelände und auf den Hofflächen oder das Anbieten von Waren und
Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung
gestattet.
10. Schadensmeldung
Alle Einrichtungen am Hof werden sorgfältig überwacht und gepflegt. Sollten Sie dennoch
ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, ist der Besucher dazu angehalten
den Schaden vor Verlassen des Hofgeländes am Haupteingang zu melden. Wenn Grund
zur Annahme besteht, dass aus Vorkommnissen vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt
Schaden entsteht, ist Dies ebenso zu melden.
Bei Schäden durch den Besucher ist dieser dazu verpflichtet für den aufgekommenen
Schaden Ersatz zu leisten. Eltern haften für Ihre Kinder.
11. Hausrecht
Der Lindenhof ist berechtigt, Personen, die gegen die Hof- und Hausordnung verstoßen
nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.
STAND: APRIL 2024